FERNSTUDIENZENTRUM REGENSBURG

Fernstudium
Studienzeitverkürzung

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Studienzeit-

verkürzung

Anerkennung von Vorleistungen:

So verkürzen Sie Ihr Fernstudium

Die PFH erkennt viele bereits erbrachte Studien- und Ausbildungsleistungen als Vorleistungen für das Fernstudium an. Eine Anerkennung ermöglicht es Ihnen, in in den meisten Fällen in ein späteres Semester des jeweiligen Studiengangs einzusteigen und somit Ihre Studienzeit zu verkürzen und obendrein Geld zu sparen.

 

Gerne prüfen wir für Sie individuell die Anrechenbarkeit bereits erbrachter Vorleistungen durch Präsenz- oder Fernstudiengänge, nicht-akademische Abschlüsse und/oder spezifische Fort- und Weiterbildungen auf unsere Fernstudiengänge.

Beispiele für anerkennbare Leistungen

  • Erbrachte Studienleistungen anderer Hochschulen
  • Nicht-akademische Abschlüsse (z.B. IHK, VWA, Staatl. gepr. Betriebswirt)
  • Inhalte aus Berufsausbildungen bzw. Berufserfahrung

Um Ihre erbrachten Leistungen prüfen zu lassen, füllen Sie bitte das passende Formular aus und senden es an die darauf angegebene Adresse.

Formular zur Prüfung auf Anerkennung von Vorleistungen im BWL-Studium

Formular zur Prüfung auf Anerkennung von Vorleistungen im Psychologie-/ Wirtschaftspsychologiestudium

Im Folgenden beanworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu Anerkennungen in den Fernstudienstudiengängen des FSZR:
Wann sind Anerkennungen möglich?

Eine Anerkennung ist dann möglich, wenn im Rahmen einer Äquivalenzprüfung eine Gleichwertigkeit mit den Modulen unserer Curricula gegeben ist. Dies bedeutet, dass Inhalte, Umfang und Anforderungen Ihrer erbrachten Leistungen denen unserer Fernstudiengänge entsprechen.

Im Rahmen der Anerkennung wird auch geprüft, ob die erbrachten Vorleistungen noch dem aktuellen Stand der jeweiligen Fachdisziplin entsprechen. Vorleistungen aus Studiengängen, Fortbildungen oder Ausbildungen, die länger als zwölf Jahre zurückliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zu den Unterlagen über Ihre bisher erbrachten Leistungen (Ausbildungszeugnisse, Studienleistungen mit Angaben zu ECTS oder SWS und Prüfungsleistung, Weiterbildungszertifikate oder Arbeitszeugnisse) benötigen wir ebenfalls die relevanten Modulbeschreibungen bzw. Prüfungsordnungen. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen die Inhalte, Umfang und Prüfungsmodalitäten der zugrunde liegenden Veranstaltungen/Prüfungen möglichst konkret darlegen. Ihre Anfrage kann am besten bearbeitet werden, wenn Sie uns das ausgefüllte Anerkennungsformular und die entsprechenden Nachweise/ Dokumente mitsamt Modulbeschreibungen per Post zukommen lassen. Einsendungen per E-Mail sind für eine vorläufige Anerkennungsprüfung ebenfalls ausreichend.

Ich bin Staatl. gepr. Betriebswirt bzw. VWA/IHK/HWK-Absolvent. Wie kann ich schnell herausfinden, welche Leistungen die PFH anrechnet?

Für das Fernstudium BWL, Bachelor of Arts gibt eine Übersicht standardisierter Anerkennungen, aus der Sie auf einen Blick ersehen können, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden.

Übrigens: Sie können bereits während der Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt mit dem BWL-Fernstudium an der PFH beginnen!

Kann ich direkt von einer anderen Hochschule an die PFH wechseln?

Ein Hochschulwechsel ist einfach möglich, wenn Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind bzw. waren. Für die Anerkennung von Leistungen aus modularisierten Studiengängen liegen allgemeine Anerkennungsregeln vor.

Für die Anerkennung von Vorleistungen aus Diplomstudiengängen oder verwandten Fachdisziplinen an einer inländischen oder ausländischen Hochschule ist dagegen eine individuelle Einzelfallprüfung erforderlich.

Kann ich ein Fernstudium parallel zur Ausbildung absolvieren und dadurch Zeit sparen?

Ja, die PFH gibt Auszubildenden der Berufe Industriekaufmann/-frau und Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau die Möglichkeit schon während der Ausbildung das Fernstudium BWL mit Bachelor-Abschluss aufzunehmen und so innerhalb von drei Jahren Ausbildung und Studium abzuschließen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wie und wann erhalte ich eine Rückmeldung?

Da es sich bei der Anerkennungsprüfung noch oft um eine Einzelfallprüfung handelt, die von den uns vorliegenden Nachweisen und Dokumenten abhängt, bitten wir Sie um Verständnis, wenn unsere Rückmeldung mit einer dezidierten Aussage etwas Zeit in Anspruch nimmt. Unsere Anerkennungsverantwortlichen werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von ca. vier Wochen mit einer Zusammenstellung der anerkannten Module und einer Aussage, ob ein Einstieg in ein späteres Semester des jeweiligen Studiengangs möglich ist.

Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang extern erbrachte Leistungen anerkannt werden können, obliegt grundsätzlich dem Prüfungsausschuss in Absprache mit den jeweiligen Modulverantwortlichen. Eine rechtsverbindliche Anerkennung erfolgt nach Ihrer Einschreibung durch das Prüfungsamt.

In diesem Video erklärt Christine Paulus vom Fernstudienteam Psychologie, wie Sie mit Anerkennungen Ihr Studium verkürzen.

Jasmin Reslan
Fernstudium BWL
Bachelor of Arts

„Meinen VWA-Abschluss hat die PFH umfangreich anerkannt. Dadurch verkürzt und vereinfacht sich mein Fernstudium. Das motiviert mich und außerdem spare ich Geld.“

Quicklinks

 

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